Heidi

Darf’s ein bisschen Werbung sein? – das ist die Frage aller Fragen. Denn wenn man nicht aufpasst, dann geht’s Mit schönen URI’s vor den Richter. Warum? Nun, Heidi Klum will nicht in die URL!. Denn für Heidi und ihren Papa sind das SEO optimierte URLs.

Heidi, Heidi,
Deine Welt ist das Internet,
Heidi, Heidi,
Denn hier drinnen bist du zu Haus.
Dunkle Schatten,
Böse Weblogs im Browserschein,
Heidi, Heidi,
Stören beim Glücklichsein.

Wenn es nach Papa Klum geht, dann sieht es mit uns Bloggern bald so aus: Ich soll nicht den Namen von Heidi Klum missbrauchen. Das mögen die bösen Blogger aber ganz und gar nicht und setzen sich zur Wehr. Eine Lawine der Empörung hat sich in Gang gesetzt und walzt jetzt auf Heidis Papa zu. Die ersten größeren Medien springen auf den Zug auf und so darf sich Papa Günther schon mal auf abwechslungsreiche Tage und Wochen gefasst machen. Ob er seine Aktion schon bereut?

Heidi, Heidi,
Komm nach Haus,
Find dein Glück,
Nimm es wieder zurück.

Ich denke schon, dass er es bereut. Alle sind gegen ihn, er ist mit seiner Heidi allein im Web. Zumindest ist er fast allein. Kaum eine Stimme die für ihn streitet. Und leider hat er sich das selbst zuzuschreiben. Denn im Prinzip hat der Mann Recht. Nur hat er sich die falschen Opfer ausgesucht.

Es kann nicht angehen, dass jede Nennung des Namens Heidi Klum in einer Artikel-URL gleich eine Abmahnung nach sich zieht. Ansonsten hätte das unangenehme Folgen für die freie Meinungsäußerung und könnte viel zu leicht zum Zwecke der Zensur missliebiger Beiträge eingesetzt werden.

Die rechtlichen Aspekte werden im Vertretbar Weblawg näher beleuchtet und auch angeregt diskutiert. Rob Liebwein schreibt in einem der Kommentare

Im vorliegenden Fall wurde das Kennzeichen “Heidi Klum” nicht nur in der Internetadresse benutzt, sondern auch in Verbindung mit No. 35 “Werbung, Bueroarbeiten” zu “werbeblogger.de”.

Es treffen sämtliche Kriterien zusammen, nämlich: Heidi, Klum, Werbung, Bloggen, Bueroarbeiten, Werbeblogger, Werbeblogger mit Sub-Adresse Klum.

Namen und Kennzeichen in der Internetadresse zu benutzen, ergeben nachweisbar beim Google-Suchergebnis eine wesentlich bessere Platzierung.

Er liegt damit gar nicht so falsch. Ich glaube aber nicht, dass im Fall des Werbebloggers eine derartige Absicht hinter dem ersten „Heidi Klum“-Beitrag lag und wenn, dass man ihm das kaum nachweisen kann ;-) Andererseits, in Zeiten wo Abmahnungen zu Markennamen in Domainnamen oder Metatags meist mit einem Erfolg für den Kläger enden, ist es nicht weit bis zur Anwendung auf URLs.

Aus SEO-Sicht sträuben sich mir aber immer wieder die Nackenhaare, wenn ich dieses Halbwissen zu Metatags und URL-Konstrukten sehen muss. Metatags sind so was von out, outer geht’s nicht. Die tun’s gar nicht mehr, das ist SEO-Geschichte. Die SEOs wissen das und gehen mit der Zeit, die Gerichte aber haben es noch immer nicht mitbekommen und hinken der Entwicklung um Jahre hinterher. Bei Keywords in den URLs ist das ganze ähnlich gelagert, erstens macht das rankingtechnisch nicht wirklich viel aus, zweitens macht es auch noch einen großen Unterschied, ob in der URL jetzt „Heidi-Klum-ist-toll“, „Heidi_Klum_ist_toll“ oder „HeidiKlumisttoll“ drinsteht. Ob mit Bindestrich oder Unterstrich, ob zusammen oder auseinander geschrieben, ob im neuen Google oder im alten Fireball – je nach Konstellation wirkt es oder auch nicht. Es Bedarf eines SEO-Sachverständigen um in solchen Streitfällen halbwegs für das richtige Fachwissen und damit für Gerechtigkeit zu sorgen :)

Womit wir jetzt beim springenden Punkt meines Beitrages angekommen sind. Warum achtet denn keiner von den ganzen Juristen und Abmahnern auf den wichtigsten Rankingfaktor – den Seitentitel? Denn da spielt die Musik. Da und bei den Links. Hier müsst ihr ansetzen, damit wird Wirkung erzielt, nicht mit irgendwelchen Heidis in Metatags und URLs. Aber lasst euch noch etwas Zeit, das ganze Thema ist schon komplex und unerfreulich genug, da braucht’s nicht noch weitere Kriegsschauplätze. Und eines ist auch klar, die Grauzone ist riesig.

5 Gedanken zu „Heidi“

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