Im Kampf Markenrecht contra Domainrecht hat das Oberlandesgericht Köln ein auch für uns Blogger erfreuliches Urteil gesprochen. Domaininhaber können demnach ähnliche Rechte an einem Domainnamen haben wie Markeninhaber.
Berufungsentscheidung des OLG: Domaininhaber vergleichbar mit Besitzer
Grundsätzlich freue ich mich natürlich über das Urteil, aber der im Fall umstrittene Namenseintrag „Investment“ und die dazugehörige Gesamtkonstellation scheint mir nicht so hundertprozentig verallgemeinerungsfähig. Es würde mich nicht wundern, wenn beim nächsten Domain gegen Marke Streit etwas ganz anderes als Ergebnis herausspringt.
Ehrlich gesagt, mein Vertrauen in unsere Gerichtsbarkeit gleicht bei Internetfragen einer Nullfolge ;-)
Also ehrlich gesagt habe ich das Urteil und die dazugehörigen Begründungen jetzt nicht wirklich verstanden. „Aus diesem Grund habe der Domaininhaber ein Recht auf Löschung des Dispute- Eintrags aus § 823 BGB“ aus der ersten Instanz klingt doch dort schon nach einem Erfolg für den Domaininhaber – aber dagegen ist der in Berufung gegangen?
Bahnhof…
Das hängt natürlich ein wenig von dem Blog ab. Bekannte Blogger wie hier das „SEO Blog“ oder „Bandini“ oder „der Haken“ können von sich schon behaupten, eine Marke geschaffen zu haben.
Inhaltsstärke und Bekanntheit dürften da schon wichtig sein (denke ich), oder ?
Andererseits dürfte es noch ein paar Jahre brauchen, bis eine gewisse Internetaffinität bis in die Reihen der Richter Einzug gehalten hat. Wer das Internet nur aus dem Feuilleton seiner Tagezeitung kennt, kann da nur bedingt realitätsbezogene Urteile fällen. Andererseits obliegt es dem Anwalt, die Interessen seiner Mandantschaft zu vertreten und den Richter zu überzeugen. Aber auch da dürfte nicht ein jeder den nötigen Überblick besitzen.
Und annersrum:
Echte (eingetragene) Marken sind im Domainrecht leider nicht wirklich geschützt. Selbst bei der eu.-Domain-Vergabe war es für mich nicht möglich, meine Marke als eu.-Domain reservieren zu lassen. „Außer Spesen nix gewesen…“ (Kommentarlos abgelehnt.) Nach der Sunrise-Periode war die betreffende Domain monatelang blockiert, also nicht reservierbar … und heute betreibt darauf ein Holländer einen neuen „Spam-Katalog“, mit dem Hinweis: „Domain zu verkaufen“. Super. Ein Domainhändler also, der mal wieder schneller war als mein eigener Provider…
Mir ist auch ein Fall bekannt, wo der Namensträger und Markeninhaber (Europas Nr. 1 in einem bestimmten „Consumer Goods Segment“) die Reservierung der .eu-Domain einfach verpennt hat. War ein Leichtes für „Hinz und Kunz“, sich diese Domain unter den Nagel zu reißen. Auch große Autokonzerne haben wohl einst viel Geld bezahlt, um die zu ihren Brands passenden Domains bei geschickten Domainhändlern auszulösen.
„Marke hin, Marke her, das Spielchen schockt schon lang nicht mehr…“ Hatten Domaininhaber nicht schon immer ähnliche Rechte, wie Markeninhaber? Meine Patentanwältin hat mir mal dazu geraten, von einer damals neuen WebSite einen „Screenshot mit Datum“ zu machen, um später keine Probleme mit Namenskonflikten zu bekommen.
Bei den meisten „Keyword-Domains“ scheint mir die Sache allerdings unkritisch zu sein, weil „Wörter des allgemeinen Sprachgebrauchs“ ohnehin nicht als Marke geschützt werden können.
Lustig finde ich ja, dass Prague an RR & Ague ging.
Hoch hoch hoch die Deutsche Leitkultur !
Das OLG Köln mag ja Recht haben. Problematisch ist aber auch die Frage „wer zuerst da war“; siehe dazu: Unterlassungsanspruch der prioritätsjüngeren Marke gegen prioritätsältere Domain auf der URL:
http://www.domainrecht.justlaw.de/Unterlassungsanspruch-Prioritaet-Marke-Domain.htm
LG
Jochen