Im Duell um die Mitstörerhaftung zwischen Merchants und Affiliates steht es zur Zeit 2:2. Das OLG Köln hat über die mit Spannung erwartete Berufung gegen die Entscheidung des LG Köln in Sachen „Mitstörerhaftung des Merchants für seine Affiliates“ geurteilt.
Diese Meinung hat nun auch das OLG Köln bestätigt und festgestellt, dass ein Affiliate stets als Beauftragter iSd. § 8 Abs.2 UWG zu sehen ist. Der Merchant haftet damit – unwiderlegbar, verschuldenslos und ohne Kenntnis – für sämtliche rechtswidrigen Handlungen seiner Affiliates.
Damit steht es nun Unentschieden, das OLG Frankfurt a.M. und das LG Hamburg verneinen die Mitstörerhaftung, das LG Berlin und das OLG Köln bejahen es. Auf eines kann man sich anscheinend immer verlassen, auf unsere Justiz und ihre Sachkompetenz und Einmütigkeit in Internetfragen ;-)
Ich habe mal ein wenig im Urteil gestöbert und muss sagen, einige Textpassagen haben mich schaudern lassen:
Jedenfalls spricht, wenn – wie im vorliegenden Fall – der Eintrag im Google-Suchergebnis unter einer derart großen Zahl von Einträgen so weit vorne erscheint, wie der Link auf die Website der Beklagten, die Lebenserfahrung dafür, dass dieser Eintrag auf einer Manipulation des Suchergebnisses beruht. Für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung dieser Manipulation ist die Frage, ob sie durch Meta-Tagging, Keyword-Stuffing oder in anderer Weise erfolgt ist, unerheblich (so auch Ernst, aaO).
Wow, die Lebenserfahrung spricht also für eine Suchmaschinen-Manipulation. Ich frage mich, von wessen Lebenserfahrung da geredet wird. Ein wirklich tolles Argument im einem Umfeld, in dem selbst heute noch über Markennamen in Meta-Tags diskutiert wird und wo selbiges noch als Suchmaschinen-Manipulation angesehen wird, obwohl diese Technik schon seit Jahren von jedem halbwegs vernünftigen SEO als völlig nutz- und bedeutungslos eingeordnet wird.
Aber vom Prinzip ist der Ansatz nicht schlecht und beim Lesen des letzten Satzes deutet sich eine neue Gefahr für SEOs, Affiliates und ihre Merchants an. Die Justiz lernt dazu, es muss zukünftig mit immer mehr seo-technischen Argumenten und damit mit noch mehr Irrungen und Wirrungen bei den Urteilen rund um Markenrecht und Internet gerechnet werden. Da tun sich ganz neue berufliche Perspektiven auf, ich glaube ich sollte mal auf SEO-Gutachter umsatteln. Da dürfte demnächst ein großer Bedarf entstehen.
1 Gedanke zu „Mitstörerhaftung: Merchants – Affiliates 2:2“