gerechtigkeit-heute

Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Meldung bei Golem: Gebrüder Schmidtlein verurteilt

Das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt) hat die Gebrüder Schmidtlein wegen intransparenter Preisgestaltung zu Vertragsstrafe verurteilt. Das Unternehmen bot auf zahlreichen Internetseiten Leistungen an, die nicht als kostenpflichtige Dienste erkennbar waren, darunter Seiten wie sms-heute.de, klingeltoene-heute.de und wohnen-heute.de.

Die Wettbewerbszentrale klagt noch gegen einige weitere Unternehmen aufgrund ähnlicher Vergehen. Doch trotz solcher Erfolge, es ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein und für die betroffenen Firmen ein kalkuliertes Risiko. In Summe rechnen sich solche Methoden und beim ewigen Hase und Igel Wettlauf sind die ersten Firmen schon wieder zugemacht und neue zu Gange, bevor die Justiz auch nur halbwegs zugegriffen hat.

24000 Euro sind schon ein schlechter Scherz. Da müssten mindestens noch 2 Nullen mehr dahinter, damit auf der anderen Seite jemand was davon verspürt :-(

Update: Leider ergeht sich das obige Urteil nicht gegen die an und für sich schon sehr grenzwertigen Menschenfang-Methoden, sondern nur gegen den zu unauffälligen Gewinnspiel-Hinweis. Näheres siehe Gulli.

7 Gedanken zu „gerechtigkeit-heute“

  1. nun, interessant wäre die summe der wiederholungstäter.
    dann könnte man sagen ob solche straffen zu hoch oder zu gering sind.

    gerade hat mich erst die komische „wie alt wirst du“ kampagne genervt!
    die hatten es doch glatt geschaft bei mir ihre banner einzustreuen, weil ich nicht sofort wußte was das war.

    offensichtlich, die werbepreise waren schon verlockend, scheint es aber so zu sein das ordentlich mit so etwas verdient werden kann.

    auf der anderen seite muß man aber auch sehen, das manche menschen einfach so dumm sind dass man sie selbst mit den strengsten gesetzen nicht schützen kann.

    eine verschärfung von straffen würde letzten endes auch unser abmahnrisiko für dinge erhöhen die garnicht auf bösen willen, sondern mehr auf schludrigkeit und unwissenheit beruhen.

    letzten endes halte ich unser rechtssystem, im gegensatz zu unserem staatssystem (sorry gehört hier nicht hin aber ich kann es mir einfach nicht verkneifen), für garnicht so schlecht!

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  2. Wobei man auch bei Gulli – was Informationen angeht – vosicht walten lassen sollte, weniger was diese Information selbst betrifft, vielmehr hat man dort Probleme *räusper* Werbung und Inhalte wirklich zu trennen..

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  3. Ich habe auch zuerst gedacht, dass das Gericht endlich das Verstecken von Kosten als illegal deklariert hat. Schade, ich habe gehofft, dass diese Betrüger endlich gestoppt werden können.

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  4. Zur Höhe der Strafe: Eingeklagt war ja eine Vertragsstrafe, also eine bestimmte Summe zu deren Zahlung sich die Gebrüder Schmidtlein vertraglich verpflichtet hatten, wenn sie nicht bestimmte Handlungen unterlassen. Die Höhe war insoweit durch diese Vereinbarung begrenzt.

    Da es ein Zivilverfahren hat das Gericht auch keine Geldstrafe in einer bestimmten Höhe aussprechen können, sondern lediglich die vereinbarte Vertragsstrafe. Bei weiteren Zuwiderhandlungen kann diese dann erneut fällig werden.

    Das Gericht mu0te auch nicht irgendetwas als illegal deklarieren, sondern nur prüfen ob die Gebrüder gegen die Unterlassungserklärung verstoßen haben, denn dann ist die Vertragstrafe fällig.

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