Thomas Schwenke von Advisign hat mich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Rostock aufmerksam gemacht, die in SEO-Kreisen für Vergnügen sorgen dürfte: Schutz suchmaschinen-optimierter Webseiten als Sprachwerke.
Ich wusste es schon immer, gutes SEO ist eine echte Kunst. Und das Oberlandesgericht weiss das zu würdigen. Endlich fühle ich mich als Wort-Künstler bestätigt ;-)
Schöner Beitrag… Ist das nicht die Würdigung, die man sich als SEO immer gewünscht hat :-)
… na das ist ja mal wieder inspirierend, Danke für die Aufklärung – hab mir mal spontan sprachwerk.eu geschnappt ;-)
Das Urteil ist auch der Hammer. Wo soll der schutz herkommen?
Ganz klar ist SEO als Kunstwerk zu betrachten.
Nur leider hat es die Wirtschaft in angemessenem Masse noch nicht begriffen die SEO-Freaks zu würdigen.
Sicher, die Großen schon, aber davon auch nur ein paar.
Ich selber beschäftige mich tagtäglich mit SEO, bin mit Sicherheit nicht der Beste, sicher auch kein Greenhorn, aber so richtig begreifen tue ich diese Kunst der Suchmaschinenoptimierung immer noch nicht.
Ebenso die manchmal stündlich schwankenden PR’s verschiedener Seiten.
Woran auch immer dies liegt und Schutz hin, Schutz her, ich denke dass uns in Zukunft noch ganz andere Herausforderungen zur Platzierung von Seiten im Netz fordern werden.
Dieses Gerichtsurteil wird nur ein Anfang sein, obwohl es meines Erachtens nicht wirklich korrekt ist.
Andreas Herrmann
Die meisten Seos sind aber auch ganz bewandert in ihrem sprachlichen Dasein…ich halte das Urteil für sehr unterhaltsam, wenn auch nicht wirklich richtig. Wenn das nun schon unter Schutz gestellt wird, was folgt dann als nächstes?
Grüße, Chris