Apples eiPott Affäre

Im Rahmen des RevierPhone Wettbewerbs bin ich beim Rumstöbern auch über einen Artikel von Martin Missfeldt gestolpert, in dem er über Apples Ei-Pott Affäre berichtet hat. Leider hatte ich diese Geschichte aufgrund meines Rügenurlaubs total verpasst.

Ich bin ja zugegebenermaßen Fan von Apples (E)I-Produkten, ich bin aber absolut kein Fan davon, mit welcher Humorlosigkeit die Firma gegen die vermeintliche Ausnutzung ihres Markennamens vorgeht. Überhaupt schon schräg, dass ipod auch für Haushalt- und Küchengerätschaften angemeldet wurde.

eiPott Ich finde die Idee mit dem Eier-Pott (siehe Bild links) ziemlich genial, besser hätte man den eiPott nicht designen und präsentieren können. Ich empfinde die eierige Urteilsbegründung hingegen als einen schlechten Scherz:

Eierbecher „eiPott“ verletzt Markenrechte von Apple (OLG Hamburg, Beschluss vom 9. August 2010, Az.: 5 W 84/10).

Diese Urteile haben beim Lesen ja immer einen großen Unterhaltungswert. Besonders wenn man dann so tolle Erklärungen zu weiteren möglichen Bedeutungen des Wortes EiPott findet:

Hinter dem Wort „EIPOTT“ ließen sich auch andere Gegenstände vermuten, z.B. ein Kochtopf für Eier, ein elektrischer Eierkocher, ein mit Abbildungen von Eiern geschmückter Kaffeebecher oder ein eiförmiges Behältnis.

Hallo, mit Abbildungen von Eiern geschmückter Kaffeebecher. Gehts noch? Haben wir denn schon wieder Ostern? Das sieht aber ziemlich an den Eiern Haaren herbeigezogen aus. Und mit einem elektrischen Eierkocher würde ich den Begriff nie im Leben assoziieren. Ich finde es immer gut wenn unsere Juristen etwas vermuten dürfen. Denn das hat dann eigentlich nie was mit „wissen“ zu tun. Eigentlich müsste mal jemand eine repräsentative Umfrage zum Thema Ei + Pott machen um zu sehen, wie die prozentuale Verteilung für die jeweiligen Interpretationen tatsächlich aussieht.

Hier liegt jetzt aber unser Hebel. Sozusagen der Kasus Knacksus. Also wie man den Fall knacken kann:

Denn das Zeichen „eiPott“ besitzt aus sich heraus keinen klar erkennbaren und eindeutigen Sinngehalt

Ich bin dafür, dass wir alle zusammen in Zukunft nur noch vom EiPott sprechen, wenn wir einen Eierbecher meinen/benutzen. Damit würde der Begriff EIPOTT mit der Zeit ins deutsche Sprachgut übergehen und Apple würde die Möglichkeit genommen diesen Begriff überhaupt als Marke zu beanspruchen. Tesa, Tempo, Fön und Zewa haben es uns vorgemacht. Da wäre es doch gelacht, wenn wir nicht auch den EIPOTT zum Teil unseres deutschen Sprachschatzes machen könnten.

3 Gedanken zu „Apples eiPott Affäre“

  1. … und dabei hat Koziol so nette, flippige Sachen, zudem ist das Koziol Design ökologisch wertvoll, von Ökotest in 2009 mal mit „Sehr gut“ (Camilla) bewertet – was man ja vom Apple-Schrott nicht gerade behaupten kann…

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  2. Ich denke mal, das ist ein klarer Fall von schlechter Kommunikation zwischen Apples Rechts- und Marketingabteilung. ;-D … Der Imageschaden dürfte jedenfalls größer sein als der erreichte „Nutzen“.
    Wir hatten vor einiger Zeit übrigens auch nen Schreiben bekommen. Weiß leider nicht mehr, wie das ausgegangen ist, oder von wem das genau kam. In der Regel wird zumindest eine Abmahngebühr von 400-800€ fällig.

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