Mathematik für Juristen
In der Diskussion um die Einstellung des Verfahrens gegen Esser und Ackermann gibt es einen netten Rechtfertigungsversuch des Landgerichtes Düsseldorf, der unter anderem mit diesen Worten zu überzeugen versucht: Die Einschätzung, die Angeklagten würden sich „freikaufen“, teilt die Kammer nicht. Wenn man die in § 153 a StPO getroffene Regelung aber plakativ als ein „Freikaufen“ …